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   OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05   

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OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05 (https://dejure.org/2006,19995)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.03.2006 - 3 EO 945/05 (https://dejure.org/2006,19995)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. März 2006 - 3 EO 945/05 (https://dejure.org/2006,19995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 3; VwGO § 146; WaffG § 5 Abs 2 Ziff 1b; WaffG § 6 Abs 1 Nr 2; WaffG § 41 Abs 1 Nr 2; WaffG § 41 Abs 1 S 2
    Waffenrecht; Waffenrecht; erlaubnisfreie Waffen; Waffenbesitzverbot; psychische Erkrankung; persönliche Eignung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafrechtliche Verurteilungen; Widerlegungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitzverbot für erlaubnisfreie Waffen aus personenbedingten Gründen bei psychischer Erkrankung; Erfordernis des Vorliegens eines bestimmten Antrages; Anforderungen an die Begründung eines Widerspruchsbescheids; Fehlen einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit; Gefahr der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 146; ; WaffG § 5 Abs. 2 Ziff. 1b; ; WaffG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; WaffG § 41 Abs. 1 Nr. 2; ; WaffG § 41 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
    Das Thüringer Landesverwaltungsamt wies den Antragsgegner mit Schreiben vom 7. März 2005 an, die Frau ___ H erteilte waffenrechtliche Erlaubnis mit einer Auflage zu verbinden (vgl. paralleles Verfahren der Frau H - 3 EO 946/05).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf folgende Vorgänge Bezug genommen: die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (1 Ordner, 2 Hefter) und zum Verfahren 3 EO 946/05 (1 Hefter), die beigezogene Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens des Antragstellers (2 K 1209/05 We) sowie des Klageverfahrens der Frau H (2 K 1210/05 We) und des Eilverfahrens (2 E 658/05 We); sie waren einschließlich der Gerichtsakte Gegenstand der Beratung.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte -

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
    Missbräuchliche Verwendung im Sinne des § 40 WaffG a. F. meint danach nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z. B. das Schießen oder das Drohen mit der Waffe, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann (BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1978 - I C 94.76 - DVBl 1979, 725 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 - BayVBl. 2002, 673; Steindorf, Waffenrecht, 7. A., München 1999, § 40, Rdnr. 4).
  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
    Das gesetzliche Erfordernis eines bestimmten Antrages ist aber auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel aus der Beschwerdebegründung durch Auslegung (§ 88 VwGO) unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, 159 = ThürVGRspr. 2005, 121 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 16.02.1999 - Bf VI 2/97

    Verfahrensfehler; Örtliche Zuständigkeit; Verbandskompetenz; Gefährdung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
    Zudem wäre ein Wohnsitzwechsel wegen der erteilten Zustimmung der dann zuständigen Waffenbehörde bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 3 ThürVwVfG unbeachtlich (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 16. Februar 1999 - BJ VI 2/97 - NVwZ-RR 1999, 633 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
    Missbräuchliche Verwendung im Sinne des § 40 WaffG a. F. meint danach nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z. B. das Schießen oder das Drohen mit der Waffe, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann (BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1978 - I C 94.76 - DVBl 1979, 725 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 - BayVBl. 2002, 673; Steindorf, Waffenrecht, 7. A., München 1999, § 40, Rdnr. 4).
  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 19 CS 05.1154
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
    In der Rechtsprechung des Senats ist jedoch geklärt, dass angesichts der besonderen Gefahren, deren Abwehr das Waffenrecht dient und der Tatsache, dass insoweit die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Tatsachen häufig zugleich auch die besondere Dringlichkeit der Vollziehung bedingen - was gerade im Falle waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit häufig der Fall sein dürfte -, regelmäßig eher geringere Anforderungen an den Inhalt der Begründung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2004 - 3 EO 928/04 -, n. v.; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 EO 137/05 - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 19 CS 05.1154 - BayVBl. 2005, 666).
  • OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09

    Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft

    - In der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.3.2006, 3 EO 945/05, juris, Rn. 50, 54) werde die Frage des Erfordernisses der Gefahr missbräuchlicher Verwendung ausdrücklich offen gelassen.
  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte;

    Dazu wird ergänzend auf den Inhalt der Beschwerdeschrift im Verfahren G - 3 EO 945/05 - Bezug genommen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf folgende Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen; (1 Ordner, 1 Hefter), die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren 3 EO 945/05 (2 Hefter), die beigezogenen Gerichtsakten der Hauptsacheverfahren der Antragstellerin (2 K 1210/05 We) sowie des Klageverfahrens des Herrn G (2 K 1209/05 We) und des Eilverfahrens (2 E 657/05 We); sie waren Gegenstand der Beratung.

    Die Antragstellerin greift die wesentlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts auf, wenn ausnahmsweise - wegen des Sachzusammenhangs - zugleich noch das Verfahren 3 EO 945/05 berücksichtigt wird.

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 21 BV 14.2170

    Berufungszulassung, kleiner Waffenschein, Widerrufsverfahren, Verzicht,

    Hinsichtlich der für ein Besitzverbot maßgebenden mangelnden Eignung korrespondiert diese Eingriffsregelung mit § 6 WaffG und wegen des Fehlens der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit mit § 5 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris; OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris; ThürOVG, B.v. 10.3.2006 - 3 EO 945/05 - juris; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Juni 2015, § 41 WaffG Rn. 22).
  • VG München, 02.05.2012 - M 7 S 12.807
    Eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit trägt wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Verboten ohne die Angabe darüber hinausgehender Gründe (st. Rspr. des BayVGH vgl. Beschluss vom 15.8.2008 Az.: 19 CS 08.1471; vgl. auch Thüringer OVG vom 10.3.2006 ThürVBl 2007, 36).
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